Als EU-Bürger dürfen Sie sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Visum in der Ukraine aufhalten. Sie benötigen lediglich eine Reisekrankenversicherung, die von ukrainischen Versicherungsunternehmen anerkannt wird oder direkt dort abgeschlossen wurde und Ihren Reisepass. Wollen Sie sich länger im Land aufhalten, dann benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung.
Wenn Sie zunächst etwas Zeit brauchen, um sich in der Ukraine umzusehen oder einige Dinge zu organisieren, dann können wir Ihnen für diesen Zweck eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr organisieren. Unsere Anwälte bereiten gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern alle notwendigen Unterlagen für Sie vor, sodass Sie Ihr Visum rechtssicher bei einem ukrainischen Konsulat oder auf der Botschaft beantragen können. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.